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Europäischer Datenschutzbeauftragter kritisch gegenüber ACTA

cmretoschneider | 25.02.2010 01:14

Peter Johan Hustinx, Europäischer Datenschutzbeauftragte, hat einen 20 Seiten langen Bericht zu ACTA veröffentlicht.

Seine Meinung zu ACTA:

  • Datenschutz und Privatsphäre müssen von Anbeginn an berücksichtigt werden, danach sei es zu spät.
  • Schutzrechte dürfen nicht die Privatsphäre, den Datenschutz oder die Unschuldsvermutung ausstechen.
  • Ein «Three-Strikes»-Ansatz würde die Privatsphäre und den Datenschutz der betroffenen Bürger stark beeinträchtigen. Ausserdem wäre ein solcher Ansatz nicht nötig, zumal weniger drakonische Massnahmen vorhanden seien.
  • «Three-Strikes»-Regeln wäre zudem insofern problematisch, da private Unternehmen sensible, rechtlich relevante Daten bearbeiten müssen. Ausserdem müssten die Provider die Verbindungsdaten noch länger vorrätig halten.
  • Datentransfer innerhalb der ACTA-Staaten wäre sehr problematisch, da ein grosser Teil der Staaten über keinen Datenschutz auf EU-Niveau verfügt.
  • Auch wenn der Fokus von ACTA auf Rechtsverletzungen im grossen Umfang zielt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der «0815»-Bürger davon betroffen sein wird.

Genau wie viele andere, nicht zum erlauchten Kreis der Eingeweihten gehörende, kritisiert Hustinx die Intransparenz der Verhandlungen und zeigt sich verärgert darüber, dass er nicht konsultiert wurde. Er empfiehlt mit Nachdruck, die Öffentlichkeit besser zu informieren, beispielsweise mit öffentlichen Informationsveranstaltungen. Damit könnte auch sichergestellt werden, dass ACTA mit den EU-Gesetzen bezüglich Datenschutz und Privatsphäre kompatibel ist.