Am 14. Januar 2010 lud das IGE zu einem Infoanlass über ACTA. Mit dabei war unter anderem Denis Simonet, Präsident der Piratenpartei Schweiz. Wie nachfolgenden Fragen stammen von der Piratenpartei Schweiz, Antworten vom IGE. Wer es gerne noch etwas ausführlicher hätte sollte sich die ebenfalls auf den Notizen von Denis basierende Zusammenfassung der Digitalen Allemend ansehen.
Der allfällige Beitritt wird vom Bundesrat empfohlen, dann wird es durch das Parlament ratifiziert werden müssen. Dieses wird dem fakultativen Referendum unterliegen.
Das Öffentlichkeitsgesetz regelt die Transparenz und welchen Zugang die Verwaltungen gewähren müssen. Das BGÖ sieht aber nicht vor, dass über alles Auskunft gegeben werden muss.
Das IGE hat bereits Gesuche zum Zugang zum Verhandlungstext erhalten. Der Zugang wurde nicht gewährt, weil die Schweiz zusammen mit den anderen Nationen vereinbart hat, dass diese nicht veröffentlicht werden. Die Schweiz kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen, weil sie sonst einen schlechten Status in den Verhandlungen hätte. Im Artikel 7, Absatz d) und h) im Öffentlichkeitsgesetz ist vorgesehen, dass es nicht veröffentlicht werden darf.
Ein Gesuch ist an die Behörde zu stellen, die das Dokument erhalten oder erstellt hat. In diesem Fall also das IGE. Wenn dieses die Auskunft aber verweigert und der Antragsteller dies für nicht gerechtfertigt hält, muss sich dieser an die Schlichtungsstelle, dem EDÖB, wenden.
Es wird international das Signal gesetzt, dass das Problem angegangen werden muss. Damit soll die multilaterale Diskussion weitergehen, wenn das Interesse anderer Länder geweckt wird.
Hinweis: Vieles wurde schon bei anderen Fragen beantwortet.
Das Komitee für die Verhandlungen besteht aus zwei Vertretern der SECO, zwei des IGE und einem der Oberzolldirektion. Das Verhandlungsmandat hat der Bundesrat erteilt. Er hat im Rahmen von Verhandlungen, welche die Schweiz wahrnimmt, das IGE mit der Leitung beauftragt. Fixe Teilnehmer sind das SECO sowie die Oberzolldirektion. Letztere sind wegen dem Kapitel über die Massnahmen an der Grenze, die ein sehr effizientes Mittel gegen Fälschung und Piraterie sind, mit dabei.
Forderungen:
Vorgabe vom Bundesrat:
Die Rolle der Delegation:
Das Motiv zur Teilnahme an den Verhandlungen ist die Grundüberzeugung, dass die Schweiz mit einer hoch entwickelten Industrie und Wirtschaft stark auf Innovation angewiesen ist, um global wettbewerbsfähig zu sein. Somit ist auch das Interesse an einem effizienten Schutz vom geistigen Eigentum und eine effiziente Möglichkeit, die Rechte durchzusetzen, prioritär. Aus diesem Grund engagiert sich die Schweiz in diesen Verhandlungen.
Der Vorwurf des Geheimen wird immer wieder aufgebracht. Das IGE weiss aber nicht, was mit «geheim» gemeint sein soll. Die Tatsache, dass die Verhandlungen geführt werden, was der Inhalt und der Zweck der Verhandlungen ist, wurde schon immer veröffentlicht. Man kann also nicht von geheimen Verhandlungen sprechen.
Der Vorwurf komme wohl, weil die Vorschläge und Textelemente der beteiligten Staaten nicht veröffentlicht werden. Verhandlungsvorschläge und Verhandlungstexte im kleinen Kreis werden aber nach gängiger Praxis nicht veröffentlicht. Das sei sogar nach dem Öffentlichkeitsgesetz der Schweiz verwehrt. Es ist noch überhaupt nichts fix und es sind erste Vorschläge, die diskutiert und vielleicht sogar wieder zurückgezogen werden. Damit soll ein Vertrauensraum entsteht. Das Summarypaper umfasse aber schon in schönen Zügen, wo die ACTA-Parteien Handungsbedarf und -möglichkeiten sehen.
Wichtig ist: es gab bis im Dezember noch gar kein konsolidiertes Dokument des Verhandlungstextes. Es gab nur einzelne Verhandlungsvorschläge. Aber auch dieses Dokument ist noch nicht weit genug, es gibt noch keinen fixen Verhandlungstext. Das Summarypaper informiere aber sehr gut über den aktuellen Stand. Wenn die Verhandlungen voran geschritten sind, kann mehr veröffentlicht werden.
Die Geheimhaltung der Anträge wie sie bei den ACTA-Verhandlungen durchgeführt wird, entspreche auch in der Geschichte der schweizerischen Praxis einem vollkommen normalen Vorgehen. Vorbildhaft sei sogar, wie man kontinuierlich über den Stand der Verhandlungen informiert hat. Bei WTO-Vehandlungen passiere das z.B. auch regelmässig. Man informiert, gewährt aber keine Einsicht in die konkreten Verhandlungsvorschläge.
Das Mandat sagt klar: keine Gesetzesänderung.
Damit sollte ACTA eigentlich keine Gesetzesänderung zur Folge haben. Das IGE ist aber in den Verhandlungen und weiss natürlich nicht, wie es am Ende ausschaut. Also können sie auch nicht absolut sagen «Nein da gibt es ganz sicher nicht». Sie setzen sich aber dafür ein, dass keine Gesetzesänderungen nötig sein werden. Zur Umsetzung kann auch nichts gesagt werden. Bundesverfassung Artikel 184, 140, 141 sagen aber generell, wie solche Verträge umgesetzt werden müssen.
Es wird Teil der Schlussbestimmungen sein, dass immer die Möglichkeit besteht, dass ein Staat den autonomen Entscheid treffen kann, zurückzutreten bzw. es zu kündigen. Damit verliert es sämtliche Pflichten aber auch seine Rechte. Ja, es ist auch im Interesse der Schweiz, dass diese Frage im Abkommen klar geregelt ist. Es sei aber völkerrechtlich bereits gegeben, dass ein Staat die Autonomie hat, einem Abkommen beizutreten aber auch jederzeit wieder auszutreten.
Da es erst seit Dezember ein Gesamtdokument gib, erachtet das IGE auch erst jetzt den Zeitpunkt als geeignet, alle Interessierten zu informieren.
Der Bundesrat hat die Teilnahme beschlossen und das Mandat erteilt. Dies tut er natürlich auf der verfassungsmässigen Zuständigkeit.
Das ist eine plurilaterale Verhandlung, binden wird sie für die Länder die jetzt beteiligt sind und am Ende zur Einsicht kommen, dass sie ACTA unterzeichnen und ratifizieren wollen. Das Interesse besteht, weitere Staaten dazuzugewinnen. Grundsätzlich ist das aber der autonome Entscheid eines jeden künftigen potenziellen Partners von ACTA.