09.

Feb.

Schweizer Fragen und Antworten zu ACTA

cmretoschneider | 09.02.2012 00:22

Am 14. Januar 2010 lud das IGE zu einem Infoanlass über ACTA. Mit dabei war unter anderem Denis Simonet, Präsident der Piratenpartei Schweiz. Wie nachfolgenden Fragen stammen von der Piratenpartei Schweiz, Antworten vom IGE. Wer es gerne noch etwas ausführlicher hätte sollte sich die ebenfalls auf den Notizen von Denis basierende Zusammenfassung der Digitalen Allemend ansehen.

Falls eine Organisation in der Schweiz gegen das ACTA vorgehen möchte, wie könnte sie das?

Der allfällige Beitritt wird vom Bundesrat empfohlen, dann wird es durch das Parlament ratifiziert werden müssen. Dieses wird dem fakultativen Referendum unterliegen.

Wie könnte eine Organisation in der Schweiz zumindest eine Offenlegung der Verhandlungen erzwingen?

Das Öffentlichkeitsgesetz regelt die Transparenz und welchen Zugang die Verwaltungen gewähren müssen. Das BGÖ sieht aber nicht vor, dass über alles Auskunft gegeben werden muss.

Das IGE hat bereits Gesuche zum Zugang zum Verhandlungstext erhalten. Der Zugang wurde nicht gewährt, weil die Schweiz zusammen mit den anderen Nationen vereinbart hat, dass diese nicht veröffentlicht werden. Die Schweiz kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen, weil sie sonst einen schlechten Status in den Verhandlungen hätte. Im Artikel 7, Absatz d) und h) im Öffentlichkeitsgesetz ist vorgesehen, dass es nicht veröffentlicht werden darf.

Ein Gesuch ist an die Behörde zu stellen, die das Dokument erhalten oder erstellt hat. In diesem Fall also das IGE. Wenn dieses die Auskunft aber verweigert und der Antragsteller dies für nicht gerechtfertigt hält, muss sich dieser an die Schlichtungsstelle, dem EDÖB, wenden.

Welche Ziele will die Schweiz konkret erreichen?

Es wird international das Signal gesetzt, dass das Problem angegangen werden muss. Damit soll die multilaterale Diskussion weitergehen, wenn das Interesse anderer Länder geweckt wird.

Hinweis: Vieles wurde schon bei anderen Fragen beantwortet.

Wer vertritt die Schweiz?

Das Komitee für die Verhandlungen besteht aus zwei Vertretern der SECO, zwei des IGE und einem der Oberzolldirektion. Das Verhandlungsmandat hat der Bundesrat erteilt. Er hat im Rahmen von Verhandlungen, welche die Schweiz wahrnimmt, das IGE mit der Leitung beauftragt. Fixe Teilnehmer sind das SECO sowie die Oberzolldirektion. Letztere sind wegen dem Kapitel über die Massnahmen an der Grenze, die ein sehr effizientes Mittel gegen Fälschung und Piraterie sind, mit dabei.

Was fordert diese Vertretung konkret? Wer hat die Ziele ausformuliert und warum?

Forderungen:

  • Im Rahmen des Mandats müssen die Leitlinien des Bundesrats berücksichtigt werden.
  • Die Schweiz trägt die Ziele von ACTA mit

Vorgabe vom Bundesrat:

  • Die schweizerische Gesetzgebung stellt ein ausreichendes Mass dar, um effizient das Thema Fälschungen und Piraterie bekämpfen zu können. Für die Schweizer Delegationen ist also das schweizerische System die Vertretung der Interessen.

Die Rolle der Delegation:

  • Die Schweiz ist eine von elf teilnehmenden Parteien. Insgesamt sind 38 Staaten beteiligt sind, wenn man die EU als Verhandlungspartner aufschlüsselt.

Das Motiv zur Teilnahme an den Verhandlungen ist die Grundüberzeugung, dass die Schweiz mit einer hoch entwickelten Industrie und Wirtschaft stark auf Innovation angewiesen ist, um global wettbewerbsfähig zu sein. Somit ist auch das Interesse an einem effizienten Schutz vom geistigen Eigentum und eine effiziente Möglichkeit, die Rechte durchzusetzen, prioritär. Aus diesem Grund engagiert sich die Schweiz in diesen Verhandlungen.

Warum wurde und wird die Öffentlichkeit vom ACTA ausgeschlossen? Die allgemein Begründung der USA es handle sich um ein sicherheitsrelevantes Thema kann so nicht akzeptiert werden.

Der Vorwurf des Geheimen wird immer wieder aufgebracht. Das IGE weiss aber nicht, was mit «geheim» gemeint sein soll. Die Tatsache, dass die Verhandlungen geführt werden, was der Inhalt und der Zweck der Verhandlungen ist, wurde schon immer veröffentlicht. Man kann also nicht von geheimen Verhandlungen sprechen.

Der Vorwurf komme wohl, weil die Vorschläge und Textelemente der beteiligten Staaten nicht veröffentlicht werden. Verhandlungsvorschläge und Verhandlungstexte im kleinen Kreis werden aber nach gängiger Praxis nicht veröffentlicht. Das sei sogar nach dem Öffentlichkeitsgesetz der Schweiz verwehrt. Es ist noch überhaupt nichts fix und es sind erste Vorschläge, die diskutiert und vielleicht sogar wieder zurückgezogen werden. Damit soll ein Vertrauensraum entsteht. Das Summarypaper umfasse aber schon in schönen Zügen, wo die ACTA-Parteien Handungsbedarf und -möglichkeiten sehen.

Wichtig ist: es gab bis im Dezember noch gar kein konsolidiertes Dokument des Verhandlungstextes. Es gab nur einzelne Verhandlungsvorschläge. Aber auch dieses Dokument ist noch nicht weit genug, es gibt noch keinen fixen Verhandlungstext. Das Summarypaper informiere aber sehr gut über den aktuellen Stand. Wenn die Verhandlungen voran geschritten sind, kann mehr veröffentlicht werden.

Die Geheimhaltung der Anträge wie sie bei den ACTA-Verhandlungen durchgeführt wird, entspreche auch in der Geschichte der schweizerischen Praxis einem vollkommen normalen Vorgehen. Vorbildhaft sei sogar, wie man kontinuierlich über den Stand der Verhandlungen informiert hat. Bei WTO-Vehandlungen passiere das z.B. auch regelmässig. Man informiert, gewährt aber keine Einsicht in die konkreten Verhandlungsvorschläge.

Kann ausgeschlossen werden, dass ACTA Auswirkungen auf Schweizer Gesetze haben wird? Falls nicht, welche Bereiche werden betroffen sein?

Das Mandat sagt klar: keine Gesetzesänderung.

Damit sollte ACTA eigentlich keine Gesetzesänderung zur Folge haben. Das IGE ist aber in den Verhandlungen und weiss natürlich nicht, wie es am Ende ausschaut. Also können sie auch nicht absolut sagen «Nein da gibt es ganz sicher nicht». Sie setzen sich aber dafür ein, dass keine Gesetzesänderungen nötig sein werden. Zur Umsetzung kann auch nichts gesagt werden. Bundesverfassung Artikel 184, 140, 141 sagen aber generell, wie solche Verträge umgesetzt werden müssen.

Sollte die Schweiz in Zukunft Gesetze beschliessen, welche nicht mit dem ACTA vereinbar sind, welche Konsequenzen hätte es, wenn das ACTA als Ganzes oder teilweise gekündigt werden würde?

Es wird Teil der Schlussbestimmungen sein, dass immer die Möglichkeit besteht, dass ein Staat den autonomen Entscheid treffen kann, zurückzutreten bzw. es zu kündigen. Damit verliert es sämtliche Pflichten aber auch seine Rechte. Ja, es ist auch im Interesse der Schweiz, dass diese Frage im Abkommen klar geregelt ist. Es sei aber völkerrechtlich bereits gegeben, dass ein Staat die Autonomie hat, einem Abkommen beizutreten aber auch jederzeit wieder auszutreten.

Warum wird eine solcher Informationsevent erst am Ende der Verhandlungsphase veranstaltet?

Da es erst seit Dezember ein Gesamtdokument gib, erachtet das IGE auch erst jetzt den Zeitpunkt als geeignet, alle Interessierten zu informieren.

Wie Begründet die Schweiz die Teilnahme an einer Verhandlung, deren Resultat einige hundert Millionen Menschen betreffen wird, die Öffentlichkeit jedoch ausschliesst?

Der Bundesrat hat die Teilnahme beschlossen und das Mandat erteilt. Dies tut er natürlich auf der verfassungsmässigen Zuständigkeit.

Wie wird sichergestellt, dass die Interessen der von den Verhandlungen ausgeschlossenen Parteien wie Konsumenten und Wirtschaft berücksichtigt werden?

  • Durch diese Veranstaltung heute z.B.
  • Die Schweiz glaubt, dass der Verhandlungsprozess nicht in einem Stadium ist, wo man von einem Ende der Verhandlungen sprechen könnte. Erst jetzt beginnt die eigentliche Verhandlungsphase.
  • In der Wirtschaft werden Informationen auch durch das Kooperationsforum USA-CH verhandelt. Es gibt da Sitzungen und da gibt es auch Informationen über alle Themen, die beide Parteien beschäftigen.

Warum wird in den USA gewissen Industrievertretern Einsicht in Verhandlungen gewährt, währen die Öffentlichkeit nicht informiert wird? Gibt es in der Schweiz ebenfalls private Institutionen oder Personen, welchen der Inhalt der Verhandlungen zugänglich gemacht wird? Falls ja, aus welchem Grund?

  • Die Schweiz kann zu anderen Staaten keine Stellung nehmen, also auch nichts zur USA sagen. Dazu müsste man bei den Behörden in den USA anfragen.
  • Die Schweiz macht solche Informationsveranstaltungen immer mit allen interessierten Kreisen, wenn sie etwas weitergibt.
  • Wenn das IGE aber aus Vertraulichkeitsgründen etwas nicht weitergeben darf, so gilt das ausnahmslos für alle. Alle haben die gleichen Informationen, keine Firmen werden anders behandelt.
  • Nein, es gibt nur innerhalb der Verwaltung bei den betroffenen Stellen Einsicht. Ausserhalb der Verhandlungen ist niemand in einer privilegierten Position.

Könnte das Abkommen Nachteile mit sich ziehen für Länder, die nun in den Verhandlungen ausgeschlossen sind?

Das ist eine plurilaterale Verhandlung, binden wird sie für die Länder die jetzt beteiligt sind und am Ende zur Einsicht kommen, dass sie ACTA unterzeichnen und ratifizieren wollen. Das Interesse besteht, weitere Staaten dazuzugewinnen. Grundsätzlich ist das aber der autonome Entscheid eines jeden künftigen potenziellen Partners von ACTA.